Auf Grund des § 55 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) werden hiermit Frequenzen zur Nutzung durch die Allgemeinheit für die Kommunikation mit Handfunkgeräten zugeteilt. Die Amtsblattverfügung Nr. 42/2016 „Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 446,0 MHz – 446,2 MHz für Funkanwendungen für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten („PMR446“)“, veröffentlicht im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Nr. 18/2016 vom 28.09.2016, S. 3355ff, wird widerrufen.
Mit dieser Allgemeinzuteilung erfolgt die verpflichtende Umsetzung der Entscheidung der Europäischen Kommission zur Harmonisierung der Frequenznutzung durch Geräte mit geringer Reichweite vom 09.11.2006 (2006/771/EG), zuletzt geändert durch den Durchführungsbeschluss der Kommission (EU) 2019/1345 vom 02.08.2019, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 212, S. 53ff vom 13.08.2019, in Deutschland.
1. Frequenznutzungsparameter:
Frequenzbereich
in MHz
446,0 – 446,2
Maximale äquivalente
Strahlungsleistung (ERP)
500 mW
Zusätzliche Parameter
Es gelten Anforderungen an
Frequenzzugangs- und
Störungsminderungstechniken 1)
- Es sind Frequenzzugangs- und Störungsminderungstechniken einzusetzen, deren Leistungsniveau mindestens den wesentlichen Anforderungen Richtlinie 2014/53/EU bzw. des Funkanlagengesetzes (FuAG) entspricht. Werden einschlägige Techniken in harmonisierten Normen, deren Fundstellen gemäß der Richtlinie 2014/53/EU im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, oder deren Teile beschrieben, ist eine Leistung zu gewährleisten, die mindestens diesen Techniken entspricht.
2. Bestimmungen zur Vermeidung von Störungen bei anderen Funkanwendungen
PMR446 – Geräte dürfen keine schädlichen Störungen bei einem Funkdienst verursachen und haben keinen Anspruch auf Schutz gegen funktechnische Störungen dieser Geräte durch Funkdienste („nicht störend und ungeschützt“).
3. Befristung
Diese Allgemeinzuteilung ist bis zum 31.12.2030 befristet.
Hinweise:
Die oben genannten Frequenzbereiche werden auch für andere Funkanwendungen genutzt. Die Bundesnetzagentur übernimmt keine Gewähr für eine Mindestqualität oder Störungsfreiheit des Funkverkehrs. Es besteht kein Schutz vor Beeinträchtigungen durch andere bestimmungsgemäße Frequenznutzungen. Insbesondere sind bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung gegenseitige Beeinträchtigungen nicht auszuschließen und hinzunehmen.
Anhang „A“ – Verwendungshinweise Tabellarische Zusammenfassung gemäß ERC/DEC (98) 25-26-27
Anmerkungen:
Einige Länder erlauben die Verwendung von LPD / PMR446-Kombigeräten, wenn kein LPD verwendet wird.
Nach unseren Informationen ist Freenet (149.0Mhz bis 149.2MHz) nur in Deutschland erlaubt. Bitte beachten Sie, dass sich die Situation in einzelnen Ländern ändern kann. Wenn Sie genaue und aktuelle Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen in den jeweiligen Ländern.
Freier Betrieb bedeutet, dass die in den jeweiligen Ländern zugelassenen Modelle in der Regel anmelde- und gebührenfrei sind.
Verwendung von PMR446-Handfunkgeräten. (Unverbindliche Informationen)
Land PMR466 PMR446 / LPD Kombinierte Ausrüstung
Ausnahmen von den ERC-Vorschriften und Kommentare
Land | PMR446 | LPT433 | |
Belgien | Ja | Nein | Freier Betrieb |
Bulgarien | Ja | Ja | Freier Betrieb |
Dänemark | Ja | Nein | Freier Betrieb |
Deutschland | Ja | Ja | Freier Betrieb |
Estland | Ja | Ja | Freier Betrieb |
Finnland | Ja | Nein | Freier Betrieb |
Frankreich | Ja | Ja | Kanal 1 (446,00625 MHz) und Kanal 2 (446,01875 MHz) nicht erlaubt. |
Griechenland | Ja | Ja | Freier Betrieb |
Großbritannien | Ja | Nein | Freier Betrieb |
Irland | Ja | Ja | Länderspezifische CTCSS- oder DCS-Tonsteuerung |
Island | Ja | Freier Betrieb | |
Italien | Ja | Ja (433,050 – 433,575MHz) | Allgemeine Genehmigung erforderlich. 101C von PNF und in dl 259 vom 01.08.03 |
Kroatien | Ja | Nein | Freier Betrieb |
Litauen | Ja | Nein | Freier Betrieb |
Luxemburg | Ja | Nein | Freier Betrieb |
Malta | Ja | Ja | Frei zum Betrieb |
Niederlande | Ja | Ja | Frei zum Betrieb |
Norwegen | Ja | Nein | |
Österreich | Ja | Ja | Freier Betrieb |
Polen | Ja | Nein | Nur mit in Polen zugelassenen Geräten. |
Portugal | Ja | Nein | Freie Niederlassung |
Rumänien | Ja | Nein | |
Spanien | Ja | Freie Niederlassung | |
Schweden | Ja | Nein | Freier Betrieb |
Schweiz / Liechtenstein | Ja | Nein | Freie Niederlassung |
Slowakische Republik | Ja | Ja | Freie Niederlassung |
Slowenien | Ja | Ja | Freies Unternehmen |
Tschechische Republik | Ja | Ja | Frei |
Türkei | Ja | nicht alle Geräte sind zugelassen | Bitte informieren Sie sich bei dem jeweiligen Hersteller. Lizenz erforderlich |
Ungarn | Ja | Nein | Freier Betrieb |
Zypern | Ja | Ja | Freier Betrieb |